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Das Obergericht behandelte die als "Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung" eingereichte Eingabe der Beschwerdeführerinnen als Beschwerde im Sinn von Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 319 lit. c ZPO

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7. Mai 12

Familienrecht

5A 134/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung